Recepta
sententia
(Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitige
Beratung gelehrter
Juristen als geltend und auf vorkommende
Fälle anwendbar acceptiert ward.
Eine wichtige
Quelle
[* 2] für das
ältere
römische Recht sind die berühmten »Receptae sententiae«
des Jul.
Paulus, welche einen
Bestandteil des
»Breviarium Alaricianum« (s.
Breviarium) bilden.