Ratenbrief
geschäft
besteht darin, daß ein Unternehmer (Bankhaus) bestimmte Obligationen eines Lotterieanlehens gegen ratenweise Abzahlung des Kaufpreises unter der Bedingung verkauft, daß die vor gänzlicher Entrichtung des Preises auf diese Obligationen entfallenden Gewinne dem Käufer zufließen, daß aber dem letztern die Obligationen erst nach vollständiger Abzahlung ausgefolgt werden.
Die
Urkunde, welche hierüber vom Unternehmer ausgestellt wird, heißt Ratenbrief.
Das in Frankreich viel vorkommend, ist in Österreich [* 3] seit 1877 verboten.