Rabbi
(v. hebr. rab, »groß«,
nämlich an
Wissen),
Lehrer, später allgemeiner s. v. w.
Herr, war gleich unserm
Doktor oder
Magister ein Ehrenname der jüdischen
Gelehrten.
Rabban war ein noch höherer Ehrentitel, welchen nur sieben Gesetzlehrer, zuerst der zu
Christi Zeit lebende
Simeon
ben
Hillel, führten.
Rabbiner heißen noch jetzt die von den
Gemeinden berufenen und vom
Staat anerkannten
Lehrer des talmudischen
Judentums. Sie waren Religionslehrer im weitesten
Sinn, führten die jüdische
Theologie studierende
Jugend in das rabbi
nische Schrifttum ein, erklärten das
Gesetz in den
Synagogen, vollzogen
Trauungen und
Ehescheidungen, hatten
bei eigner
Gerichtsbarkeit der
Juden den Vorsitz im Richterkollegium, prüften die
Schächter, überwachten
das religiöse
Leben, gaben
Gutachten und
Entscheidungen über Religionsfragen und streitige
Punkte u. dgl., hatten überhaupt
einen großen Wirkungskreis, der in unsrer Zeit Beschränkungen erfahren hat. In
Preußen
[* 2] und anderswo ist die
Anstellung der
Rabbiner
Sache der
Gemeinden, während sie in einzelnen
Ländern vom
Staat angestellt werden, wie in
Frankreich
auf
Grund der französischen
Konsistorialverfassung. Zur
Ausbildung von
Rabbinern, für welche eine akademische
Bildung unerläßlich
ist, wirken neben den
Universitäten die Rabbi
nerseminare zu
Breslau
[* 3] und
Berlin
[* 4] und die
Hochschule für
Wissenschaft des
Judentums
zu
Berlin. Auch
England
(London),
[* 5]
Frankreich
(Paris),
[* 6]
Italien
[* 7]
(Padua),
[* 8]
Ungarn
[* 9]
(Budapest)
[* 10] und
Amerika
[* 11]
(Cincinnati)
haben Rabbi
nerseminare. Die
Rabbiner sind jetzt fast überall auch
Prediger und Religionslehrer.