Titel
Risoux
oder Risoud
(Forêt du) (Kt. Waadt,
Bez. La Vallée).
1100-1420 m. So nennt man im allgemeinen den die Hänge des
Mont Risoux sowohl
auf schweizerischem als auch auf französischem Boden bedeckenden Waldkomplex und im speziellen auf Schweizer
Seite den dem
Grenzkamm parallel ziehenden Waldgürtel über dem Jouxthal, der bis zum
Crêt
Cantin w.
Vallorbe 21 km
lang ist. Seine Breite schwankt zwischen 100 und 500 m, erreicht aber gegen SW. hin stellenweise 3,5 km. 2200-2350 ha Fläche.
Dieser
Wald ist Eigentum des Staates Waadt.
Andere, kleinere Waldungen am gleichen Gehänge gehören den Gemeinden im Jouxthal oder
auch privaten Eigentümern. Die Forêt du Risoux
ist mit Hinsicht auf ihren Umfang, ihren Ertragswert und ihren noch an einen
Urwald erinnernden Zustand der wichtigste
Wald im Kanton Waadt
und besteht aus Rottannen,
Weisstannen und
Buchen. Infolge des kalten Klimas
mit seinen strengen und langen Wintern und besonders auch der felsigen und an Dammerde armen Bodenunterlage
geht das Wachstum der
Bäume hier sehr langsam vor sich, was ein seiner Feinheit wegen ausserordentlich geschätztes
Holz liefert.
Jedes Jahr werden auf je eine ha Fläche durchschnittlich 2 m3
Holz geschlagen. Dieser Betrieb gibt denjenigen Bewohnern
des Jouxthales Arbeit und Verdienst, die sich nicht der Industrie widmen. Die Bodenformen sind unruhig;
man findet zahlreiche kleine
Comben,
Schluchten, Spalten,
Höhlen und
Trichter (sog. baumes).
Der breite sw. Abschnitt bildet ein kompaktes Dickicht, in das nur einige wenige Gebäude (so z. B. die Forsthäuser oder Postes von Les Mines und des Chalet Capt) eingesprengt erscheinen. Den Wald durchzieht eine grosse Anzahl von nicht fahrbaren Wegen, die sich meist gegen die Landesgrenze hinaufziehen und von denen manche kaum sichtbare Fusspfade sind. Man plant den Bau von besseren Verkehrswegen. Den N.-Abschnitt des Waldes quert die erst vor Kurzem erstellte Strasse von Les Charbonnières nach Mouthe.
Die einstigen Abteien von Saint Claude und am Jouxsee hatten schon in sehr früher Zeit den Holzschlag genau geregelt, um Kompetenzstreitigkeiten zwischen sich zu verhüten. Als die Freiherren von La Sarraz den Wald im 14. Jahrhundert an die Grafen von Savoyen abtraten, wurde zur Erleichterung der Besiedelung des Jouxthales den Bewohnern ein bestimmtes Nutzungsrecht zugesichert. 1536 kam der Wald zusammen mit dem ganzen Waadtland an Bern, und 1803 wurde er Eigentum des eben gebildeten Kantons Waadt. Das den Bewohnern zugesicherte Nutzungsrecht hatte von jeher zu verschiedenen Missbräuchen Anlass gegeben, so dass es der Staat in neuerer Zeit allmählig derart zurückkaufte, dass er Gemeinden und Privaten bestimmte Teile des Waldes als Eigentum überliess. Dieses Vorgehen befriedigte aber nicht überall, indem z. B. die Familie von Gingins-La Sarraz, die sich benachteiligt glaubte, deswegen mit dem Staate einen langwierigen Prozess führte, der aber zu Gunsten dieses letztern entschieden wurde.
Bibliographie:
Bertholet, C. Notice sur les forêts du Jura vaudois (im Bull. de la Soc. vaud. des sc. nat. 22, 1887); Aubert, Sam. La flore de la Vallée de Joux (im Bull. de la Soc. vaud. des sc. nat. 36, 1990); Joanne, Paul. Franche Comté et Jura (Itinéraire général de la France). Paris 1888.