(lat.),
Reinigung, Läuterung;
(Purifizierung eines
Urteils) die Ausführung eines bedingten
Urteils durch
die Erfüllung der beigefügten
Bedingung, z. B. durch die Ableistung eines
Eides, von welcher die
Entscheidung abhängig gemacht
war;
Purifikati
onseid, s. v. w.
Reinigungseid (s.
Eid).
(lat.), Reinigung, Läuterung;
in der röm.-kath. Messe (s. d.) die nach dem Meßopfer stattfindende Spülung
des Kelches mit Wein, den der celebrierende Priester darauf austrinkt (sumiert).
Im ältern Prozeßrecht
hieß Purifizierung die «Bereinigung» eines (durch Eid) bedingten Urteils, Purifikati
onsurteil oder Purifikati
onsbescheid das
Urteil, welches die Folgen des geleisteten oder nicht geleisteten Parteieides feststellte.
Für den heutigen Civilprozeß
s. Eid und Läuterung.