Proprätor
,
im alten
Rom
[* 2] der gewesene Prätor, der nach
Ablauf
[* 3] seines
Amtes in
Rom eine
Provinz verwaltete;
vgl.
Prokonsul. Während zur Zeit der
Republik den
Prokonsuln in der
Regel diejenigen
Provinzen bestimmt wurden, in welchen
Truppen
zu verwenden waren, fielen den Proprätoren
diejenigen
Provinzen zu, in welchen dies nicht der
Fall war; im übrigen
hatten sie dieselben Befugnisse und Geschäftskreise wie jene. In der Kaiserzeit hießen die gewesenen Prätoren als
Statthalter
in den senatorischen
Provinzen
Prokonsuln, und es gab keine eigentlichen Proprätoren
mehr.