Promptuarĭum
(lat.), was zum Gebrauch gleich »in Bereitschaft« ist;
früher oft Titel für Bücher, in denen der Leser eine gesuchte Auskunft ohne Mühe findet (Lexika, Encyklopädien),
oder in denen eine Wissenschaft zum bequemen Nachschlagen dargestellt ist.
Für die
Rechtswissenschaft ist J. E. J.
Müllers »Promptuarium
juris novum« (2. Aufl.
von K.
Beyer, Leipz. 1792-97, 7 Bde.;
nebst 4 Supplementbänden, Hildburgh. 1800-1803) von Bedeutung.