Prokuration
(lat.), Stellvertretung, insbesondere der vorläufige Abschluß eines Ehekontrakts zwischen fürstlichen Personen durch Vermittelung eines Bevollmächtigten.
Dem Vermählungsakt per procurationem, wobei der abwesende Teil durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, folgt regelmäßig eine nochmalige Einsegnung des Paars.
Früher war in solchen Fällen sogar ein symbolisches Beschreiten des ehelichen Lagers üblich.