Prodigĭum
(lat.), ungewöhnliche Erscheinung in der Sinnenwelt (insbesondere in der Menschen- und Tierwelt, während man eine solche in der leblosen Natur häufig als Portentum davon unterschied), deren Ursache man sich nicht zu erklären wußte, und die man daher für die unmittelbar Wirkung höherer Mächte und mithin für Vorbedeutung und Anzeichen halten zu müssen meinte. Dergleichen Erscheinungen waren den Alten, besonders den Römern, von der höchsten Wichtigkeit. Letztere teilten die Prodigien ein in publica, welche das Wohl und Wehe des Staats betrafen, und in privata, welche nur einzelne Personen angingen. Die Deutung der Prodigien lag den Augurn, ihre Sühnung (procuratio) den Pontifices ob.