Privatfürs
tenrecht,
das besondere Familien- und Erbrecht der landesherrlichen und ehemals reichsständischen (hochadligen) Geschlechter in Deutschland, [* 2] zumeist auf den Hausgesetzen (s. d.) derselben beruhend.
Die Vorschriften über die Thronfolge in den regierenden Häusern sind in den Verfassungsurkunden enthalten;
sie sind nicht Gegenstand des Privatfürs
tenrechts.
Vgl. Heffter, Sonderrechte der souveränen Häuser Deutschlands [* 3] (Berl. 1871);
Schulze, Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena [* 4] 1862-81, 3 Bde.).