Priorität
(lat.), das Zuvorkommen, Vorhergehen in der Zeit oder dem
Recht nach, z. B. die Priorität
eines
Autors, Erfinders,
des
Todes einer
Person vor dem
Absterben einer andern (s.
Kommorienten); dann s. v. w. Vorzug, namentlich
das
Vorzugsrecht (Priorität
srecht), welches ein
Gläubiger wegen einer ihm zustehenden
Forderung vor andern
Gläubigern desselben
Schuldners in Anspruch nimmt, und welches, wenn es bestritten wird, im
Konkurs (s. d.) zu einem Priorität
sstreit Veranlassung
gibt. Prioritäten
oder Priorität
saktien nennt man von
Aktiengesellschaften begebene
Papiere, welche mit gewissen
Vorzugsrechten
ausgestattet sind (näheres darüber s.
Aktien, S. 264).