Presbyter
(griech., »Älteste«),
Benennung der Vorsteher der christlichen Gemeinde. Nach dem Vorbild der jüdischen Synagogalverfassung wurden in den einzelnen Gemeinden Vorsteher gewählt und als Älteste (s. d.) mit einer gewissen Autorität betraut. Dieselben hatten bei den gottesdienstlichen Versammlungen auf Ordnung zu sehen und, sobald die freie Rede und Prophetie des Christentums zurückgetreten war, auch durch Schriftauslegung und Gebet für die religiöse Erbauung zu sorgen, überhaupt alle Gemeindeangelegenheiten, unterstützt von den Diakonen, zu verwalten, namentlich über die sittliche Lebensführung der Gemeindeglieder zu wachen.
In der ersten Zeit von dem
Bischof (s. d.) nicht unterschieden, wurden sie seit Mitte des 2. Jahrh.
diesem untergeordnet. Seit dem 4. Jahrh. gingen sie ihres ursprünglichen Ansehens vollends
verlustig, behielten zwar die liturgischen
Geschäfte, das
Recht der Sakramentenverwaltung und das Lehramt,
aber dies alles in bischöflichem Auftrag; sie wurden
Pfarrer einzelner
Kirchen im bischöflichen
Sprengel,
Priester im gewöhnlichen
Sinn. Gleichwohl blieb die
Weihe zum Presbyter
immer eine der höhern in der katholischen
Kirche.
Erst die
Reformation faßte die Presbyter
würde als Laienamt, so besonders die
reformierte Kirche, wo die
Presbyter
mit den
Geistlichen ein
Kollegium von großer Machtbefugnis, das
Presbyterium, bildeten. Diese
Ältesten hatten in Genf
[* 3] die Aufgabe,
jeder in seinem
Bezirk den Lebenswandel der Gemeindeglieder zu überwachen und mit den
Pfarrern die
Kirchenzucht im
Konsistorium
zu üben. In
Frankreich sowie in die schottische und in die deutsch-reformierte
Kirche fand das
Amt der
Ältesten Eingang.