Postregal
,
das ausschließliche
Recht des
Staats,
Posten anzulegen und zu betreiben, so daß Privatunternehmen der Betrieb
eines geregelten Postwesens untersagt ist (jura regalia, Hoheitsrechte). Das Postregal
wird von allen
Staaten aus
Gründen der Volkswohlfahrt
aufrecht erhalten. In
Deutschland
[* 3] ist die Einrichtung der
Post als einheitliche Verkehrsanstalt durch die
Reichsverfassung gewährleistet
(s.
Postrecht). Zu unterscheiden von dem
Begriff des Postregals
ist der
Postzwang (s. d.), durch welchen diejenigen
Arten von
Sendungen bezeichnet werden, deren Beförderung nur mit den kraft des
Regals bestehenden
Posten erfolgen darf.