Plombieren
(franz.,
Verbleien), ein Bleisiegel
(Plombe, Plombage) an Warenballen,
Kisten, überhaupt
Emballage, oder auch an ganz verschlossene
Wagen oder Schiffsräume anlegen, so daß ohne Zerstörung des
Siegels nichts herausgenommen
werden kann. Die Plombierung erfolgt zum
Zweck der
Kontrolle, insbesondere im
Interesse der Verzollung bei
den der letztern nicht
unterliegenden
Durchfuhren, namentlich auch zur Wahrung der
Identität der aus- und wieder eingeführten,
bez. der ein- und wieder ausgeführten Gegenstände im sogen.
Veredelungs- oder Appreturverkehr.
In den meisten
Staaten wird beim Plombieren
der volle Zollsatz hinterlegt und bei Abnahme der
Plombe
zurückerstattet. - Über Plombieren
in der Zahnheilkunde s.
Zähne.
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