Pfründe
(Präbende, v. althochd. pruanta,
Nahrung,
Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat.
Beneficium), der Inbegriff
gewisser
Kirchengüter, deren
Ertrag und
Genuß mit der
Verwaltung eines bestimmten
Kirchenamtes verbunden ist. Man teilt in der
katholischen
Kirche die Pfründen
ein: in Regular- und Säkularpfründen, je nachdem sie für Klostergeistliche
oder für
Weltgeistliche bestimmt sind;
in einfache (beneficia), ohne, und Kuratpfründen
(b. curata), mit
Seelsorge;
in höhere (b. majora), mit welchen eine kirchliche Jurisdiktion verbunden ist, wie bei den Bischöfen, Prälaten und Domherren, und niedere (b. minora), ohne diese Jurisdiktion, wie die Pfarrbenefizien;
in Wahlpfründen
(b. electiva), bei denen
eine kanonische
Wahl der
Kapitel stattfindet, Kollationspfründen
(b. collativa), welche der
Bischof willkürlich vergibt, und
Patronatspfründen
, hinsichtlich deren ein Dritter das Präsentationsrecht ausübt. In protestantischen
Bezirken, namentlich
in
Preußen
[* 2] und
Sachsen,
[* 3] gibt es noch verschiedene weltliche Pfründen
(Präbenden), indem man bei Säkularisierung der geistlichen
Stifter die Einkünfte der
Stellen an verdiente Staatsmänner oder
Gelehrte vergab.
Auch heißen hier Pfründen
die mit
Einkommen, besonders von liegenden
Gründen, verbundenen
Stellen der
Geistlichen.
Endlich versteht man unter Pfründe
Lebensunterhalt
in milden
Stiftungen, auch durch Einkauf. Die
Person, die sich im
Genuß einer Pfründe
befindet, heißt Pfründner (Benefiziar
^[Benefiziat]).