Peucker
,
Eduard von, preuß. General, geb. zu Schmiedeberg in Schlesien, [* 2] trat 1809 in die preußische Artillerie, ward 1811 zum Offizier befördert und diente 1812 in Rußland, dann in den Befreiungskriegen im Yorkschen Korps mit Auszeichnung. Nach dem Frieden ward er vornehmlich im Kriegsministerium beschäftigt, 1822 zum Major befördert und an die Spitze der mit der Oberleitung des Geschützwesens und der Bewaffnung betrauten Abteilung des Kriegsministeriums gestellt; er betrieb besonders die Einführung des unter seiner Leitung geprüften Zündnadelgewehrs. 1842 Generalmajor, wurde er 1848 zum preußischen Militärbevollmächtigten bei der Bundesmilitärkommission zu Frankfurt [* 3] a. M. ernannt.
Hier berief ihn im Juli 1848 der
Erzherzog-Reichsverweser zum Reichskriegsminister, welches
Amt Peucker
5. Aug., als
der
Reichsverweser die
Huldigung aller deutschen
Armeen forderte, niederlegte, aber nach Unterdrückung des
Aufstandes vom 18. Sept. wieder
übernahm und bis bekleidete. Am 20. Mai übernahm
er den Oberbefehl über das gegen
Baden
[* 4] bestimmte
Operationskorps der Bundestruppen und führte denselben bis zu Ende des
Feldzugs, in welchem
er den linken
Flügel der gesamten
Streitkräfte bildete. Im März 1850 trat
er an der
Stelle des
Generals v.
Radowitz in die Bundeszentralkommission und ward im
Dezember, nach der Unterwerfung
Preußens
[* 5] zu
Olmütz,
[* 6] als preußischer
Kommissar nach
Kassel
[* 7] zur Wiederherstellung
der
Autorität des
Kurfürsten gesandt. 1854 wurde er zum Generalinspektor des Militärerziehungs- und Bildungswesens ernannt
und im
November 1858 zum
General der
Infanterie befördert. 1872 pensioniert und ins
Herrenhaus berufen, starb er Er
schrieb: »Beiträge zur
Beleuchtung
[* 8] einiger Grundlagen für die künftige Wehrverfassung
Deutschlands«
[* 9] (Frankf. 1848) und »Das deutsche Kriegswesen der Urzeiten« (Berl.
1860-64, 3 Bde.), ein Werk von bedeutendem wissenschaftlichen
Wert, wofür ihm die
Berliner
[* 10]
Universität 1860 das
Diplom eines Ehrendoktors der
Philosophie erteilte.