Petrus
de
Vinĕis, berühmter Rechtsgelehrter und Staatsmann, geboren um 1190 zu
Capua als Sohn eines armen
Winzers,
studierte in
Bologna die
Rechte, ward vom
Kaiser
Friedrich II. zu seinem
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Notar, dann zum Großhofrichter ernannt und seit 1232 mit den
wichtigsten politischen Missionen betraut. 1247 erhielt er die
Würden eines kaiserlichen Protonotars und Logotheten für das Königreich Sizilien,
[* 3] dessen Justiz er verwaltete. Gekränkter Ehrgeiz,
wie es scheint, verleitete ihn dazu, dem Kaiser durch seinen Arzt den Giftbecher reichen zu lassen, der
ihn dafür blenden und in San Miniato einkerkern ließ. Er sollte zum abschreckenden Beispiel durch das ganze Königreich geführt
werden, stieß sich aber zu Pisa
[* 4] in einer Kirche an einem Pfeiler den Schädel ein (1249). Seine »Epistolarum libri VI« (Ausg.
von Iselin, Basel
[* 5] 1740, 2 Bde.) sind eine wichtige
Quelle
[* 6] für die Geschichte Friedrichs II. Auch eine Abhandlung: »De potestate imperiali«, und Kanzonen und Sonette hat er hinterlassen.
Mit Unrecht gilt er als Verfasser der sizilischen Konstitutionen.
Vgl. Huillard-Bréholles, Vie et correspondance de Pierre de la Vigne (Par. 1863);