Partiālschade
(Partialverlust), im Versicherungswesen die Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes.
Die Vergütung für einen solchen Partialschaden
wird nach dem
Verhältnis der Versicherungssumme zum
Werte des Gegenstandes bemessen. Vgl.
Feuerversicherung, S. 220.