Pönalkodex
(lat.), s. v. w. Strafgesetzbuch. ^[= umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und ...]
Pönalkodex
4 Wörter, 46 Zeichen
Pönalkodex
(lat.), s. v. w. Strafgesetzbuch. ^[= umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und ...]
umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, welche dieselben nach sich ziehen. Von den einzelnen Verbrechen handelt der besondere Teil, während die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze in dem allgemeinen Teil dargestellt sind. Der allgemeine Teil des deutschen Strafgesetzbuchs insbesondere handelt im ersten Abschnitt von den Strafen, im zweiten vom verbrecherischen Versuch, im dritten von der Teilnahme am Verbrechen und im vierten Abschnitt von den Gründen, welche die Strafe ausschließen oder mildern. Im besondern Teil sind dann die einzelnen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie deren Bestrafung behandelt (s. Strafrecht).
Nr. | Ergebnis | Strafgesetzbuch |
---|---|---|
1 | ****** | Straf|ge|setz|buch, das: Sammlung der Strafgesetze (Abk.: StGB). |