Okulieren
[* 3] (lat.), die Art der Veredelung, welche durch das Ausschneiden eines Pflanzenauges mit dem Schild [* 4] in Dreiecksform [* 1] (Fig. a b) und Einsetzen desselben unter die in T-Form geschnittene und abgelöste Rinde der Unterlage [* 1] (Fig. c) so ausgeführt wird, daß der obere Rand des Schildes genau an den untern der Rinde anstößt. Letztere wird durch Bast [* 5] oder ¶
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einen Kautschukfaden, das eigentliche Auge
[* 7] frei lassend, über dem Schild festgebunden
[* 3]
(Fig. d). Das Okulieren
mit dem »treibenden«
Auge wird im Frühjahr, das mit dem »schlafenden« im Juli bis September ausgeführt; in letzterm Fall wird die Unterlage erst
im folgenden Jahr ziemlich nahe dem eingesetzten Auge abgeschnitten.