Okkultation
(lat.), Verdeckung, Verhehlung etc.;
in der Astronomie [* 2] s. v. w. Bedeckung (s. d.).
Okkultation
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Okkultation
(lat.), Verdeckung, Verhehlung etc.;
in der Astronomie [* 2] s. v. w. Bedeckung (s. d.).
(Occultatio), in der Astronomie das ganze oder teilweise Unsichtbarwerden eines Sterns für die Beobachtung durch das Vortreten eines andern, der Erde näher stehenden Himmelskörpers. So kann der Mond [* 4] die Sonne [* 5] bedecken und ebenso einen Planeten [* 6] oder einen Fixstern, ein Planet kann einen andern Planeten oder einen Fixstern bedecken. Die teilweise oder gänzliche Bedeckung der Sonne durch den Mond nennen wir eine Sonnenfinsternis [* 7] (s. d.); die Bedeckungen der Planeten unter sich sind ziemlich seltene Erscheinungen, ebenso die Bedeckung eines hellern Fixsterns durch einen Planeten; am häufigsten sind Bedeckungen durch den Mond.
Bei jeder Bedeckung unterscheidet man zwei Momente, den des Eintritts (immersio) und den des Austritts (emersio); jener findet statt, wenn ein Gestirn das andre zu bedecken anfängt, dieser, sobald das verdeckte Gestirn wieder hinter dem verdeckenden hervorzutreten beginnt. Bei Himmelskörpern von bemerkbarem Durchmesser, wie bei Sonne und Mond, Mond und Planeten, Planeten und Planeten, finden zwei Eintritte und zwei Austritte, innere und äußere (innere und äußere Berührung der Ränder), statt.
Übrigens ist es klar, daß die Zeit und Dauer einer Bedeckung sowie die Stelle des Ein- und Austritts von der Lage des Beobachtungsorts auf der Oberfläche der Erde abhängen; ja, es kann für einen Ort eine Bedeckung stattfinden, während für einen andern die beiden Gestirne nebeneinander vorbeigehen. Der Astronom hat daher bei den Berechnungen der Bedeckungen die Parallaxe [* 8] (s. d.) zu berücksichtigen. Umgekehrt lassen sich Beobachtungen von Bedeckungen zur Bestimmung der geographischen Länge des Beobachtungsorts gebrauchen. Nicht weniger dienen die Bedeckungen, welche der Mond verursacht, zur nähern Bestimmung seines Laufs.
militärisch eine zum Schutz von Personen oder Sachen gegen feindliche Unternehmungen bestimmte Truppenabteilung.
Man spricht daher von einer Bedeckung des Hauptquartiers, eines Wagenzugs oder Gefangenentransports, einer Batterie (im Gefecht), hier aber Partikularbedeckung genannt (s. Eskorte).
Im Seewesen Kriegsschiffe, welche Kauffahrtei- oder Transportschiffen zum Schutz gegen Seeräuber oder andre Feinde beigegeben werden;
vgl. Konvoi.