Offizial
(lat.), bei den Römern eine höhern Beamten zugeordnete Gerichtsperson; im Mittelalter Gehilfe, Schreiber etc. der kaiserlichen Grafen; dann (Offiziarius, Offiziatus) Name der von den Bischöfen angestellten Beamten, welche seit etwa 1150 dem Archidiakonus (s. d.) in der Gerichtsbarkeit Konkurrenz machen sollten und als officiales principiales oder officiales speciales seit etwa 1300 die Jurisdiktion des Bischofs in den ihm vorbehaltenen Fällen ausübten, auch während seiner Abwesenheit sämtliche Geschäfte des Bischofs führten;
überhaupt s. v. w. Beamter;
Offizialien
,
Arbeiten, welche die Beamten
als solche
(ex officio) zu verrichten haben;
Offizial
sache, Dienstsache, im
Gegensatz zur Parteisache;
Offizial
anwalt, der
Sachwalter, welcher einer
Partei, die das
Armenrecht (s. d.) erlangt hat, von
Amts wegen bestellt wird.