Notauslässe
,
[* 1]
Anlagen bei der
Kanalisation größerer
Städte, welche bezwecken, daß bei außerordentlichen Regenfällen
ein
Teil des
Kanalwassers in den nächsten natürlichen Wasserrecipienten abgeführt wird, bevor es zu den Pumpen
[* 2] gelangt.
Die Notauslässe
bestehen aus Überfallschwellen, die an geeigneten
Stellen der
Kanäle in bestimmter, von den örtlichen
Verhältnissen abhängiger Höhe angebracht sind. Die Überfallschwellen müssen möglichst breit angelegt werden, um viel
Wasser bei der meist beschränkten Höhe der Notauslässe
abführen zu können; in den Fällen, wo die Höhe der
Schwelle Schritt halten
muß mit der Höhe des Wasserstandes des Recipienten, so eingerichtet sein, daß bewegliche, hölzerne
oder eiserne Dammbalken dies ermöglichen. Diese
Anlagen müssen zugänglich sein, besonders in letzterm Falle.
Vorstehende
[* 1]
Fig. 1 zeigt eine
Anlage mit fester Überfallschwelle und drei Öffnungen a,
[* 1]
Fig. 2 eine
Anlage mit
Erhöhung
der Überfallschwelle durch eiserne
Balken, welche in den angebrachten eisernen
Führungen F zu bewegen sind. In beiden
[* 1]
Figuren
ist der
Kanal
[* 3] mit K, der Notauslaß mit N bezeichnet. Auf
Tafel:
Kanalisation,
[* 1]
Fig. 22, 23, sind Notauslässe
in Kreuzung mit einem Gasrohr
dargestellt.