Nicäisches
Glaubensbekenntnis (Symbolum nicaenum), das bedeutendste der
drei sogen. ökumenischen Glaubensbe
kenntnisse,
namentlich in der griechischen
Kirche, wo es im
Grund allein
Anerkennung genießt. Dasselbe wurde verfaßt auf der ersten allgemeinen
Kirchenversammlung zu
Nikäa (325) und der
Majorität der dort versammelten
Bischöfe eigentlich aufgedrungen
von der
Minorität, welche das
Gewicht des kaiserlichen Ansehens für sich in die Wagschale zu werfen hatte. Erst nach einem
halben
Jahrhundert voll innerer
Kämpfe konnte es in der Reichskirche durchgesetzt und von der zweiten allgemeinen
Kirchenversammlung
zu
Konstantinopel
[* 2] 381 bestätigt werden. Es stellt die
Lehre
[* 3] von der
Trinität in der Gestalt fest, wie
sie seither das wesentliche Kennzeichen der
Rechtgläubigkeit ausmacht.
Vgl. Revillout, Le [* 4] concile de Nicée (Par. 1881).
S. Arianischer Streit und Trinität.