Negieren
s. Negation.
Negieren
5 Wörter, 41 Zeichen
Negieren
s. Negation.
(lat.), Verneinung, d. h. Aufhebung eines andern in Gedanken Gesetzten, daher stets auf eine vorausgegangene Bejahung oder Position bezüglich. Der Ausdruck für die reine Verneinung, das Nichts, bezeichnet eben nichts, d. h. nicht etwas, und jede Verneinung oder Negation hat also nur einen Sinn als Aufhebung einer Bejahung und findet ihre Stelle lediglich in den Beziehungen der Gedanken, also im Urteil. Mit dem Satze z. B.: »die Kugel ist kein Kubus, oder die Pflanze ist kein Tier« soll nicht gesagt werden, daß Kugel oder Kubus, Pflanze oder Tier negativ seien, sondern nur, daß der Begriff der Kugel nicht mit dem Prädikat Kubus und die Pflanze nicht mit dem Prädikat Tier gedacht werden könne.
Solche negative Urteile sagen demnach aus, daß der eine Begriff nicht Prädikat des andern sein könne, wogegen negative Begriffe solche heißen, deren Inhalt lediglich durch die Verneinung eines andern Begriffs gegeben ist, z. B. Finsternis als Abwesenheit des Lichts, Freiheit als Verneinung des Zwanges etc. Negative Merkmale eines Begriffs gibt es streng genommen nicht, doch pflegt man mit diesem Ausdruck häufig die ausdrücklich von einem andern Begriff ausgeschlossen Merkmale zu bezeichnen. Die Anwendung des Begriffs der Verneinung ist immer relativ, und darauf beruht der Begriff der negativen Größen in der Mathematik, welcher sich nicht ¶
auf die Großen selbst, sondern nur auf ihre Beziehungen zu einander bezieht. Gleicherweise deutet auch der reelle Gegensatz der Kräfte, der Qualitäten etc. stets auf ein Verhältnis der Entgegensetzung hin, wie denn z. B. eine jede mechanische Kraft [* 4] an und für sich positiv ist und der Begriff der Negation, der den Gegensatz derselben gegen eine andre voraussetzt, nur insofern auf sie Anwendung finden kann, als beide Kräfte miteinander in Vergleichung gebracht werden können.