Nationalgarde
,
im allgemeinen s. v. w.
Bürgerwehr, besonders die 1789 in
Frankreich durch
Lafayette organisierte Volkswehr.
Die
Nationalversammlung erließ einen Aufruf vom zur
Bildung einer Freiwilligenarmee, der aber
nicht zur Ausführung kam. Man beschloß daher, aus der Nationalgarde
ein
Heer von 100,000 Mann aufzustellen, welches die
Offiziere und
Unteroffiziere selbst wählte. Mit diesem
Heer und der aktiven
Armee begannen die
Revolutionskriege. Nach wechselnder
Organisation
erhielt die Nationalgarde
1797 die Einrichtung, welche sie längere Zeit behielt.
Sie war zwar nur zum
Dienst im Innern bestimmt, fand aber auch teilweise im
Feld Verwendung. Unter den
Bourbonen wurde
sie den
Präfekten unterstellt und verlor das
Recht, ihre
Offiziere zu wählen. 1827 aufgelöst, wurde sie 1830 von neuem organisiert
und von
Ludwig
Philipp hoch geschätzt. Nachdem die Nationalgarde
sich an der Niederkämpfung des Juniaufstandes 1848 beteiligt,
wurde sie 1852 in ihren
Rechten wesentlich beschränkt, um die revolutionären
Elemente aus ihren
Reihen fern zu halten; der
Kaiser ernannte die
Offiziere und unterstellte die Nationalgarde
dem
Kriegsministerium. Durch das Wehrgesetz von 1868 wurden
alle waffenfähigen
Bürger, welche nicht aktiv gedient, vom 30.-60. Lebensjahr der Nationalgarde
zugeteilt, die jüngern sollten
die
Garde nationale mobilisée, der Rest die
Garde nationale sédentaire bilden.
Beim Einzug der deutschen
Armee in
Paris
[* 2] Anfang
März 1871 blieben 12,000 Mann Nationalgarde
zur Aufrechterhaltung der
Ordnung unter
Waffen.
[* 3] Das Rekrutierungsgesetz
von 1872 hob die Nationalgarde
wieder auf.