Nachschlüssel
,
ein zum Zweck der Verwendung an Stelle des für ein Schloß bestimmten Schlüssels nachgemachter Schlüssel (s. d.).
Da Nachschlüssel
nicht selten in unredlicher Absicht angefertigt werden, so sind
Schlosser, die ohne polizeiliche Erlaubnis
Nachschlüssel
(wie auch
Dietriche) verabfolgen, mit
Strafe bedroht und zwar nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§
369, Ziff. 1) mit
Geldstrafe bis zu 100
Mk. oder mit
Haft bis zu 4
Wochen.