Mortifikation
in der Medizin das Absterben organischer Teile, das Verschwinden jeder Lebensspur in denselben (s. Brand);
in der kirchlichen
Sprache
[* 2] Ertötung der sinnlichen
Begierden durch Kasteien,
Fasten,
Geißeln und sonstige
freiwillig übernommene Entbehrungen u. Qualen. - In der
Gerichtssprache ist Mortifikation
s. v. w. Ungültigkeitserklärung
eines
Schuldscheins oder einer sonstigen
Urkunde;
daher Mortifikat
ionsschein
(Tilgungsschein), ein
Schein, wodurch eine
Forderung,
eine
Obligation, ein
Wechsel etc. nach vorgängigem
Aufgebot (s. d.) für ungültig erklärt wird;
gebräuchlicher hierfür ist der Ausdruck Amortisation (s. d.).