früher jemand, der ein
Handwerk zunftmäßig betrieb
(Handwerksmeister); um Meister zu werden, mußte der Nachweis
der Befähigung durch Anfertigung einer Probearbeit (Meisterstück) geliefert werden. Die deutsche
Gewerbeordnung
hat den von der ehemaligen
Zunft ausgeübten Prüfungszwang beseitigt. Eine solche
Prüfung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen
(vgl.
Gewerbegesetzgebung, S. 293) im öffentlichen
Interesse vorgeschrieben. Zwar können die neuen
Innungen (s. d.) durch
Statut die Meisterprüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen.
Doch ist diese
Prüfung keine allgemein obligatorische, da der
Eintritt in eine
Innung nicht
Bedingung für
die Befugnis zum
Gewerbebetrieb ist. Solange die
Innungen nicht obligatorisch sind, könnte die Meisterprüfung mittelbar und
thatsächlich nur dadurch zu einer allgemeinen werden, daß den
Innungen weitergehende
Rechte verliehen werden, welche den
außerhalb der
Innung stehenden Gewerbtreibenden den Wettbewerb erschweren oder unmöglich machen.
Einmal bezeichnet man damit
Künstler der ältesten Zeit, von denen man nur den Vornamen weiß (MeisterWilhelm).
Dann braucht
man es von Künstlern, deren
Namen uns entweder ganz unbekannt, oder nur in einem
Monogramm
erhalten sind, und die man nach ihren Hauptwerken bezeichnet, so: der Meister der Lyversbergschen
Passion, kölnischer
Maler um
1463-80, der Meister vom
Tode Mariä, kölnischer Meister um 1515-30, der Meister der Hirscherschen Sammlung (jetzt als
BernhardStrigel [s. d.]
ermittelt);
von den Kupferstechern: der
E. S. von 1466, der Meister mit den Bandrollen, der Meister mit dem
Würfel,
italienischer
Stecher um 1520-40, etc. Im weitern
Sinn nennt man Meister jeden
Künstler, welcher es zu hervorragender Bedeutung
gebracht hat. S. auch
Kleinmeister.
(aus lat. magister), jeder, der ein Handwerk selbständig betreibt. Zur Zeit
der Zünfte (s. d.) war das Recht des selbständigen Betriebes von der Ablegung einer Meisterprüfung (s. d.)
abhängig. Über die neuern Bestrebungen zur Wiedereinführung eines solchen Nachweises s. Befähigungsnachweis.
In der Kunstgeschichte wird Meister mit einem näher bezeichnenden Zusatz gebraucht, um Künstler zu benennen, deren
Namen nicht genau bekannt sind. So von Malern: der «Meister des Kölner
[* 9] Dombildes», ein Kölner Maler zu Anfang
des 15. Jahrh., neuerdings als Stephan Lochner festgestellt; der «Meister der Lyversbergschen Passion»
(um 1463‒80),
der «Meister vom Tode der Maria» (um 1515‒30; jetzt als Joos van der Beke,
genannt Joos vanCleve,
[* 10] erkannt), alle drei benannt nach den Werken in der MünchenerPinakothek. Namentlich
benennt man Holzschneider und Kupferstecher mit dem Meisternamen und dem hinzugefügten Monogramm; daher faßt man diese
zusammen unter dem Namen Monogrammisten. So: der «Meister von 1423»,
der «Meister E.
S.», der «Meister mit den Bandrollen» (Maître aux banderolles),
weil seine Blätter fast alle mit Bandrollen versehen sind, der
«Meister mit dem Würfel» (s. Dé). –
Vgl. Nagler und Andresen, Die Monogrammisten (5 Bde., Münch. 1857‒79).