Mandement
(franz., spr. mangd'māng), Verfügung, Verordnung, besonders bischöfliche.
Mandement
247 Wörter, 1'707 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Mandement
(franz., spr. mangd'māng), Verfügung, Verordnung, besonders bischöfliche.
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
Mandement
(Le) (Kt. Genf).
So nennt man das w. von Genf
am rechten Ufer der Rhone gelegene Gebiet der Gemeinden Satigny, Russin und
Dardagny, das vom Fluss bis Choully (506 m) sanft ansteigt und vom malerischen Thälchen der London in zwei
ungleich grosse Abschnitte geteilt wird. Das schön gegen O. exponierte Gehänge erzeugt einen geschätzten Wein. Zu Beginn
des 16. Jahrhunderts besass der Bischof von Genf
drei sog. «mandements»
(mandamenta), von denen das Mandament
Peney eine Enklave im Pays de Gex und die Mandamente Jussy und Thiez Enklaven in Savoyen bildeten.
Jedem dieser Bezirke stand als bischöflicher Verwalter ein Kastellan vor. Während Jussy und Peney zur Zeit der Reformation
der Stadt und Republik Genf
verblieben, ging
Thiez an Savoyen über. Obwohl man auch heute noch etwa von einem «Mandement
de Jussy» spricht, pflegt man doch im Allgemeinen unter der Bezeichnung «Le Mandement»
blos noch das ehemalige Gebiet von Peney zu verstehen, das unter der bischöflichen Herrschaft die Gemeinden Satigny und Dardagny
und später auch noch die Gemeinde Russin umfasste. Zur Zeit der Bischöfe gehörten zu diesem Mandament Peney die Kirchgemeinden
Peney, Bourdigny, Peissy, Malval, Satigny und Dardagny, sowie die bischöflichen Schlösser Malval und Peney und
das herrschaftliche Schloss Dardagny. Ein 1749 mit Frankreich geschlossener Vertrag überliess dieser Macht alle Hoheitsrechte
über das Gebiet zwischen dem See, der Rhone und dem Jura, mit Ausnahme des «Mandement»
und einiger anderer Ortschaften.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Mandement
(frz., spr. mangd'máng), Verordnung, Erlaß, Mandat, Hirtenbrief eines Bischofs.