Titel
Münzwesen
[* 2] (hierzu Tafel »Münzwesen«
). In allen zivilisierten
Ländern bestehen die
Münzen
[* 3] aus legiertem
Gold
[* 4] oder
Silber, aus
Kupfer
[* 5] oder einer
Kupferlegierung (mit
Nickel,
Zinn,
Zink etc.); die russischen
Platinmünzen sind wieder eingezogen
worden. Man nennt die dem Hauptmünzfuß eines
Landes entsprechend hergestellten
Münzen Kurantmünzen und
die nach einem etwas geringern
Fuß geprägten
Scheidemünzen. Aus sehr kupferreicher
Gold- und
Silberlegierung geprägte
Münzen
heißen
Billon.
Das ganze Gewicht einer Münze nennt man Schrot, das Gewicht des darin enthaltenen reinen Goldes oder Silbers aber Korn. Über Münzfuß s. d. Unter Münzsystem versteht man die Art der Teilung der Hauptmünzen in kleinere Münzen. In Deutschland [* 6] hat man zwölf verschiedene Münzstücke gewählt. Das Schrot bestimmte man in Deutschland früher durch die Anzahl Münzstücke, welche zusammen eine kölnische Mark (rauhe, beschickte Mark, Bruttomark), das Korn durch die Anzahl der Stücke, welche zusammen eine Mark reinen oder edlen Metalls enthielten (feine Mark). So gingen von den preußischen Thalerstücken 10½ auf die rauhe Mark und 14 auf die feine Mark; ein Stück wog mithin 4/42 Mark und enthielt 1/14 oder 3/42 Mark feinen Silbers. 1857 wurde statt der Mark das Münzpfund von 500 g eingeführt, und es gingen nun 27 Thlr. auf das beschickte und 30 auf das feine Pfund; der Thaler wog danach 18,518 g und enthielt 16,666 g feinen Silbers.
Nach dem neuen Münzgesetz werden aus 1 Pfd. feinen Goldes 139½ Stück 10-Markstücke und 69¾ Stück 20-Markstücke ausgebracht und dabei 900 Gold mit 100 Kupfer legiert; aus 1 Pfd. Feinsilber werden geprägt 100 1-Markstücke mit dem Mischungsverhältnis von 900 Silber mit 100 Kupfer. Für Schrot und Korn der Münzen ist gewöhnlich eine kleine Abweichung unter oder über den gesetzlichen Vorschriften (Remedium, Toleranz) gestattet, weil es praktisch so gut wie unmöglich ist, den Vorschriften stets mit völliger Schärfe zu genügen.
Die Toleranz beträgt bei den deutschen Goldmünzen in der Feinheit 2 Tausendstel, im Gewicht bei den 10 und 20 Markstücken 2,5, bei den 5-Markstücken 4 Tausendstel, bei den Silbermünzen in der Feinheit 3, im Gewicht 10 Tausendstel. Die Herstellungskosten werden ganz oder zum Teil gedeckt durch den Unterschied zwischen dem Ankaufspreis des Metalls u. dem Nenngehalt der Münzen (Schlagschatz im weitern Sinn), zum Teil durch Erhebung einer Prägegebühr (Schlagschatz im engern Sinn). In Deutschland hat der Private, welcher Gold ausprägen lassen will, für das Pfund Feingold infolge des Bankgesetzes 3 Mk. zu zahlen, von welchen 2,75 Mk. die Münze, 25 Pf. das Reich erhält. Im übrigen trägt das Reich die Kosten der Münzprägung. Dasselbe ¶
[* 2] Fig. 1. Prägewerk von Thonnellier, vordere Ansicht.
[* 2] Fig. 2. Prägewerk von Thonnellier, Seitenansicht zum Teil im Durchschnitt.
[* 2] Fig. 4. Rändelmaschine, Grundriß.
[* 2] Fig. 5. Rändelmaschine, Seitenansicht.
[* 2] Fig. 6. Automatische Justierwage.
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besorgt den Ankauf des Metalls und zahlt an die Münzstätten, welche Landesanstalten sind, für das Pfund Feingold bei den 20-Markstücken 3 Mk., 10-Markstücken 6 Mk., 5-Markstücken 8 Mk. Dann zahlt es in Prozenten vom Wert bei Silbermünzen: 5 Markstücken 0,75, 2-Markstücken 1,5, 1-Markstücken 1,75, 50-Pfennigstücken 2,5, 20-Pfennigstücken 4 Proz.;
bei Nickelmünzen: 20-Pfennigstücken 1,5, 10 Pfennigstücken 3, 5-Pfennigstücken 6 Proz.;
bei Kupfermünzen: 2-Pfennigstücken 15, 1-Pfennigstücken 30 Proz. Das Format der Münzen ist nicht nur durch die Rücksichten auf den Gebrauch, sondern auch durch die Abnutzung, welche mit der Oberfläche wächst, bedingt.
Die Abnutzung beträgt im Jahr bei deutschen Doppelthalern (Feingehalt 0,900) 0,0107 Proz., bei preußischen Thalern vor 1857 (Feingehalt 0,750) 0,0242 Proz., bei englischen Sovereigns (Feingehalt 0,916 Gold) 0,0325 Proz. Nach neuern Wägungen kann man bei ältern, frei geprägten großen Silbermünzen pro 100 Jahre Umlaufszeit eine Abnutzung von 1 Proz. annehmen, während dieselbe bei im Ringe geprägten Münzen größer ist und bei kleiner Scheidemünze das Zehn- und Zwanzigfache erreicht.
Untersuchungen von Soetbeer lassen es wahrscheinlich erscheinen, daß sich unsre Doppelkronen jährlich 0,0904, die Kronen [* 9] 0,2026 pro Mille abnutzen und demnach 50 und 25 Jahre Umlaufszeit gebrauchen, um unter das Passiergewicht (5 Tausendstel unter dem Normalgewicht) zu sinken. Das Gepräge der Münze soll die Garantie eines bestimmten Feingehalts ausdrücken, den Nennwert bezeichnen und die Oberfläche vor betrügerischem Wegnehmen von Metall schützen. Man unterscheidet Avers (Vorder-, Kopf-, Bild-, Hauptseite) und Revers (Rück-, Kehr-, Wappen-, Schriftseite); erstere zeigt in der Regel das Bild des Landesherrn, letztere das Wappen, [* 10] und eine oder beide Seiten zeigen eine Umschrift, die Legende.
Außerdem findet sich auf einer Seite der Münzbuchstabe, durch welchen die Münzstätte bezeichnet wird, z. B. auf deutschen Münzen A = Berlin, [* 11] B = Hannover, [* 12] C = Frankfurt, [* 13] D = München, [* 14] E = Dresden, [* 15] F = Stuttgart, [* 16] G = Karlsruhe, [* 17] H = Darmstadt, [* 18] J = Hamburg. [* 19] Der Rand der Münzen, bei den neuern, im Ringe geprägten Stücken mit rein ausgebildeten Kanten, besitzt einen beim Prägen aufgeworfenen schmalen Reif, das Stäbchen, über welches kein Teil des Gepräges hinausragen darf, und wird, wenn irgend thunlich, mit einer Rändelung versehen, d. h. mit einem Gepräge (Schrift oder figürlicher Verzierung) im Relief (hoher Rand) oder gewöhnlicher einwärts gehend (vertiefter Rand), welches die Münzen am besten vor Abfeilen etc. schützt. In den meisten neuern Münzgesetzen ist der Feingehalt (Korn) der Münzen in Tausendsteln des Bruttogewichts ausgedrückt und beträgt meist 900 Tausendstel, so daß also das Zusatzmetall 100 Tausendstel beträgt. Bei den brasilischen, englischen, portugiesischen, russischen, türkischen und den vor 1834 geprägten nordamerikanischen Goldmünzen ist der gesetzliche Feingehalt 11/12 oder 916 ⅔ Tausendstel des Bruttogewichts.
Herstellung der Münzen.
(Vgl. beifolgende Tafel »Münzwesen«
)
Zur Herstellung der Münzen schmelzt man das Metall in Graphit-, Silber bei großem Betrieb auch wohl in guß- oder schmiedeeisernen Tiegeln und hält es mit Kohlenpulver bedeckt, um einer Oxydation des Kupfers und dadurch einer Veränderung des Korns vorzubeugen. Ist nach 3-12 Stunden die Schmelzung erreicht, so rührt man mit einem Eisenstab um, nimmt eine Schöpfprobe zur Prüfung des Gehalts und gießt das Metall in Sand- oder besser in eiserne Formen zu Stäben (Zainen) von 40-60 cm Länge, 4-8 mm Dicke und dem Durchmesser der verlangten Münzsorte entsprechender Breite. [* 20]
Man schöpft das Metall in die Formen, wendet aber auch Gießmaschinen an, bei denen der Tiegel durch einen Kran [* 21] aus dem Ofen geholt und durch ein Räderwerk entsprechend geneigt wird, während die auf einer rotierenden kreisförmigen Scheibe angebrachten Formen sich nach dem Erstarren des Metalls automatisch öffnen, den Zain fallen lassen und sich wieder schließen, sobald sie von neuem unter den Tiegel gelangen. Die erhaltenen Zaine werden nun zwischen den glatten Walzen des Zainwalzwerks aus Hartguß oder Stahl gestreckt, um ihnen die genaue Dicke der Münzen zu geben. Das Walzen geschieht kalt, doch muß immer nach ein- oder zweimaliger Streckung ein Ausglühen unter Abschluß der Luft vorgenommen werden, da das Metall durch das Strecken hart wird. Das zur Vollendung der Streifen benutzte Walzwerk [* 22] muß mit großer Genauigkeit arbeiten, da die endgültige Dicke für die Platten gleichzeitig das Gewicht bestimmt. Bei einem solchen Fertigwalzwerk (s. Taf., [* 8] Fig. 3) liegen die Lager [* 23] der Oberwalze a fest, während die der Unterwalze b auf zwei schlanken Stahlkeilen e ruhen, welche gleichmäßig durch Umdrehung zweier Schrauben [* 24] f angezogen werden, die durch Schraubenräder von einer einzigen Welle g aus bewegt werden. Die Zaine zu Goldmünzen pflegt man neuerdings ohne alles Glühen zu strecken.
Die Herstellung der Münzplatten aus den fertigen und nochmals ausgeglühten Zainen erfolgt nunmehr auf einem gewöhnlichen Durchstoß, in welchem sich ein Stempel auf und ab bewegt. Derselbe trifft gegen Ende seiner Abwärtsbewegung auf den Metallstreifen und drückt ein seinem Querschnitt entsprechendes Stück durch die darunter befindliche gleichgroße Lochscheibe. Das Vorwärtsschieben der Zaine erfolgt nach jedem Schnitte durch die Hand [* 25] des Arbeiters; doch ist eine Einrichtung getroffen, daß der Vorschub ein genau begrenzter wird, damit einerseits dem Entstehen unvollständiger Münzen durch zu kurzen, anderseits dem Entstehen zu großer Zwischenräume durch zu langen Vorschub vorgebeugt werde.
Der Abfall (die Schroten) beträgt ohnehin mindestens ¼ des ganzen Gewichts und wird wieder eingeschmolzen. Die erhaltenen Münzplatten zeigen das verlangte Gewicht selten mit vollkommener Schärfe und werden deshalb justiert. Der wichtigste Teil dieser Arbeit besteht in der Prüfung des Gewichts der Münzplatten mittels freier Wagen (Justierwagen), welche durch gute Arretiervorrichtungen ein ziemlich rasches Arbeiten gestatten. Die Platten, deren Gewicht sich als zu leicht herausstellt, werden wieder eingeschmolzen; die innerhalb der Toleranzgrenzen liegenden zu leichten oder zu schweren bleiben unbearbeitet, während die zu schweren durch Befeilen oder Beschaben nachträglich berichtigt werden.
Große Übung ermöglicht es den Justierern, gleich das erste Mal genau die richtige Menge Material wegzunehmen, so daß ein mehrmaliges Wägen erspart bleibt. Immerhin ist aber das Justieren eine sehr zeitraubende u. viele Menschenkräfte in Anspruch nehmende Arbeit. Deshalb benutzt man jetzt gewöhnlich automatische Justierwagen (s. Tafel, [* 8] Fig. 6). Die zu wägenden Münzen werden in den Kocher B gelegt und fallen durch ihr eignes Gewicht eine nach der andern auf ein Tischchen, um von diesem durch einen Schieber C auf die Platte A der Wage [* 26] geschoben zu werden, welche bei P das ¶
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Münzgewicht trägt. Die Wage ist nun so arretiert, daß ein seitlicher Vorsprung c des bei e leicht drehbar aufgehängten Trichters D sich mit einem der drei Ausschnitte 1, 2, 3 gegen die Kante der Stange a b legt und letztere festhält. Vermittelst der Stange b d wird damit Zugleich der Wagebalken festgestellt. Sobald die Münze auf die Platte A gekommen ist, wird der Trichter D durch die Stange L von dem Exzenter E seitwärts bewegt, dadurch die Stange a b und die Wage freigemacht.
Bei richtigem Gewicht der Münzplatte verharrt sie in der horizontalen Lage, bei größerm Gewicht senkt sich, bei kleinerm hebt sich das rechte Ende des Balkens, wonach im erstern Fall a b sich vor den Einschnitt 3, im letztern vor den Einschnitt 1, bei richtigem Gewicht vor 2 stellt. Nach Weiterdrehung des Exzenters bewegt sich D entsprechend zurück und bleibt dann mit der untern Öffnung über einem der drei Rohre H G F stehen, so daß die leichtern Münzen durch F in den Kasten I, die normalen durch G in den Kasten II und die zu schweren durch H in den Kasten III fallen, wenn man sie von der Platte A in den Trichter D schiebt. - Am verbreitetsten ist die Justierwage von Seiß in Atzgersdorf bei Wien, [* 28] welche in einer etwas abweichenden Konstruktion sogar nach sechs Gewichtsabstufungen sortiert, von denen die leichtesten, die eingeschmolzen werden müssen, die erste, die innerhalb der Toleranzgrenzen zu leichten oder zu schweren die zweite und dritte Klasse und die zu schweren die vierte, fünfte und sechste Klasse bilden.
Diese Trennung der zu schweren Münzen nach der Größe des Übergewichts ermöglicht sodann die Anwendung von Justiermaschinen, welche sofort das überflüssige Material mit großer Genauigkeit entfernen. Silberscheidemünzen und Kupfermünzen werden nicht stückweise justiert; man zählt vielmehr die Anzahl Stücke, die gesetzlich auf ein Pfund gehen sollen, ab und wägt sie, indem man die Ungleichheiten der einzelnen Stücke auf sich beruhen läßt.
Nach dem Justieren folgt das Rändeln oder Kräuseln, welches den doppelten Zweck hat, die Münzplatten am Rand etwas aufzustauchen und zu glätten und, falls dies beabsichtigt wird, sie mit einer Randverzierung zu versehen, welche aus Schrift oder Ornament bestehen kann und, wenn (wie es jetzt fast immer geschieht) das nachfolgende Prägen im Prägring erfolgt, vertieft sein muß. Eine eigentümliche Art Randverzierung, welche nur aus geraden Kerben besteht, wird erst im Prägring erzeugt, während auf der Rändelmaschine nur das Aufstauchen des Randes besorgt wird.
[* 27] Fig. 4 und 5 veranschaulichen eine mit Hand zu betreibende Rändelmaschine. Die Teile, welche auf den Rand der Platte wirken, sind zwei Schienen von gehärtetem Stahl e e und d d, von denen die eine e e fest, die andre d d, genau parallel zu e e, beweglich ist. Zwischen beiden befindet sich so viel Zwischenraum, daß eine Münze hineingezwängt werden kann. Jede der beiden Schienen enthält die Hälfte der einzuwalzenden Randverzierung eingraviert, so daß, wenn durch die Bewegung der Schiene d d die Münze zwischen den Platten hindurchgezogen wird, der ganze Umfang seine Randverzierung erhält.
Bei größern Anlagen werden auch diese Maschinen durch Elementarkraft betrieben und sind dann gewöhnlich in größerer Anzahl auf einem Tisch vereinigt. Die Maschinen zur Aufstauchung eines glatten Randes stammen aus England und weichen von den soeben beschriebenen dadurch ab, daß die bewegliche Schiene d d nicht mehr eine hin- und hergehende Bewegung hat, sondern als Umfang einer kontinuierlich rotierenden Scheibe mit horizontaler Achse ausgeführt ist, während die feste Schiene e e ein mit dieser konaxialer Bogen [* 29] geworden ist.
Die Drehung der Scheibe ist eine sehr schnelle und daher die Leistung der Maschine [* 30] außerordentlich groß. Vor der letzten Operation, dem Prägen, erteilt man den Münzplatten durch das Sieden oder Färben eine blanke Oberfläche, da dieselbe durch das Glühen eine etwas schwärzliche Farbe erhalten hat. Bei Silber- und Goldmünzen wird durch diese Operation auch die Farbe der Legierung verändert, weil die Beize einen Teil des Kupfers aus der oberflächlichen Schicht der Platte fortnimmt und fast reines Silber oder Gold zurückläßt.
Daher erscheinen z. B. neue Scheidemünzen dem feinen Silber ähnlich, werden aber bald wieder rot, indem sich die dünne Silberhaut abnutzt und die Legierung mit ihrer eigentümlichen Farbe wieder bloßgelegt wird. Ähnlich verhält es sich mit Goldmünzen, welche bei starker Beizung goldgelb werden, während sie rötlich bleiben, wenn man nur sehr schwach beizt, um lediglich das beim Glühen gebildete Kupferoxyd zu entfernen, oder wenn man die Bildung des letztern durch Glühen in Kohle ganz vermeidet und die Platten nur in Seifenwasser wäscht. Zum Beizen dient verdünnte Schwefelsäure [* 31] oder Weinstein, welcher die schönste Weiße erzeugt. Silberne Platten ergeben je nach ihrer Größe und dem Feingehalt einen Beizverlust von 0,12-2,5 Goldplatten einen solchen von durchschnittlich 0,07 Proz. Die gebeizten Platten werden sorgfältig gewaschen und dann mit wollenen Lappen erst kalt, dann warm getrocknet.
Das Prägen wird auf der Präg- oder Münzmaschine ausgeführt, indem zwei vertieft gravierte stählerne Stempel ihre Form auf die zwischen sie gelegte Münze übertragen, welche, um ein seitliches Ausweichen des Materials zu verhindern, in einem Prägring liegt. Aus dem perspektivischen Längsschnitt (s. Textfigur, S. 896) geht das Wesentliche einer Uhlhornschen Prägmaschine neuerer Konstruktion hervor. Von den zwei Ständern a und b, welche durch Stehbolzen c und den Tisch d fest miteinander verbunden sind, dient zunächst a zur Aufnahme der Prägstempel und der direkt zur Bewegung derselben dienenden Teile, während b die von einer Transmission [* 32] bewegte Hauptwelle trägt.
Der Oberstempel ist am Ende n der Eisenschiene p angebracht, welche, um d drehbar, nach ausgeübter Prägung vermittelst der Stange r¹ des Hebels d¹ r und des Gewichts s aufwärts vor der Münze ab bewegt wird. Der Unterstempel dahin gegen ruht auf einem mit Kugelzapfen versehenen Fuß, welcher in der Pfanne eines Hebels y steht, der um den Zapfen [* 33] g drehbar ist und den Zweck hat, in dem Augenblick des größten Druckes dem Unterstempel eine geringe horizontale Drehung zu geben, welche bei einer bedeutenden Kraftersparung ein schärferes Ausprägen zur Folge hat.
Die Schwingung [* 34] von y erfolgt von der an k sitzenden krummen Stange z, welche im geeigneten Augenblick mit einem Haken an einem Arm des Winkelhebels x² angreift, dessen andrer Arm durch die Stange x¹ x¹ mit y verbunden ist. Zur Bewegung des Stempels dient der Kniehebel [* 35] k i l, der sich mit einem Zapfen x gegen h stützt und das sogen. Pendel [* 36] m abwärts drückt infolge des Anzugs durch die Zugstange u t, welche von der Kurbel [* 37] der Welle u hin und her bewegt wird. Das Pendel m ruht mit einem Kugelzapfen auf dem Ende n der um q drehbaren Stange p und wird durch das Gewicht s mit gehoben, wenn der Stempel sich zum Unterschieben einer neuen Platte aufwärts begeben muß. Das Ausprägen erfolgt hier zugleich in dem Prägring a¹ in der um c¹ nach oben drehbaren Schiene b¹, die sich ¶