Lutterprober
,
Alkoholometer [* 2] (s. d.) zur Bestimmung des Alkoholgehaltes in geringprozentigen Branntweinen oder alkoholhaltigen Flüssigkeiten.
Sie dienen namentlich zur Prüfung, ob die aus der Lutterkolonne der Destillierapparate (s. Spiritusfabrikation [* 3] und Lutter) austretende Flüssigkeit vollständig entgeistet ist.
Neuerdings
sind in
Deutschland
[* 4] amtlich geprüfte Lutterprober
eingeführt zur
Abfertigung von
Lutter in den
Brennereien und
Spritfabriken.