Lixurĭon,
Stadt auf Kephallenia, s. Lexuri.
Lixurion
6 Wörter, 45 Zeichen
Stadt auf Kephallenia, s. Lexuri.
(lat.), s. v. w. Gesetz, hieß bei den Römern anfangs nur ein von den Kuriat- oder Centuriatkomitien ausgegangener Beschluß (populiscitum); nach der Gleichstellung der Tributkomitien gab man aber auch einem von diesen ausgegangenen Beschluß (plebiscitum) den Namen Lex. Der Gesetzentwurf wurde während eines Zeitraums von drei Markttagen bekannt gemacht (legem promulgare) und dann den versammelten Centuriatkomitien von einem höhere Magistrat (Konsul, Prätor), den Tributkomitien von einem Volkstribun vorgelegt.
Nach der Diskussion darüber (legem suadere, dissuadere) wurde zur Abstimmung geschritten. Die Aufforderung hierzu hieß rogare populum, legem rogare. Man stimmte mündlich, später durch Stimmtäfelchen ab, auf welche, wer für den Entwurf stimmte, U. R. (uti rogas, »wie du beantragst«),
wer aber dagegen, A. (antiquo, »ich verneine«) schrieb. Der technische Ausdruck für eine Lex, die auf diese Weise durchgegangen war, ist Lex perlata. Ihre Benennung erhielt die Lex von den Gentilnamen der vorschlagenden Magistratspersonen, wie ¶
z. B. Lex Hortensia, Lex Aelia Sentia, Lex Pompeja. Oft erhielt sie auch wohl einen besondern Zusatz von dem Gegenstand, welcher ihren Inhalt bildete, z. B. Lex Cincia de donationibus et muneribus, Lex Julia majestatis etc.; mitunter empfing sie den Namen auch nach ihrem Inhalt, z. B. Lex commissoria, endlich auch wohl nach dem Eingang der Gesetzesworte, z. B. Lex quisquis. In der Kaiserzeit hatten Senatskonsulte u. die Konstitutionen der Kaiser gleiche Kraft [* 4] mit den Leges, doch bedienten sich Augustus und seine nächsten Nachfolger noch häufig der Volksgesetzgebung. Nach Nerva kommt kein Beispiel einer Lex mehr vor. Im Kirchenrecht versteht man unter Lex oft das Alte Testament; sonst ist in der Rechtssprache Lex s. v. w. geschriebenes Recht.