Listenskru
tinĭum
oder Listenwahl ist im allgemeinen die Bezeichnung für einen Wahlmodus, der darin besteht, daß
ein großer Wahlkreis
(Provinz, Departement), der mehrere
Abgeordnete zu wählen hat, als ungeteiltes Ganzes, über die von
den einzelnen Parteien aufgestellten Kandidatenlisten abstimmt, während nach dem meistens üblichen
Verfahren jeder Wahlkreis
seinen besondern
Abgeordneten wählt. In neuerer Zeit kam dieser Wahlmodus besonders in
Frankreich in Frage, als Gambetta 1881 und 1882 das
Listenskru
tinium derart verlangte, daß die Mitglieder der Deputiertenkammer eines Departements nicht mehr wie bisher
von den
Arrondissements einzeln, sondern insgesamt nach nur einer Liste vom ganzen Departement gewählt werden
sollten. Während es ihm nicht gelang, dies
Verfahren durchzusetzen, wurde es nach seinem
Tode durch Gesetz vom eingeführt,
jedoch bereits wurden die Arrondissementswahlen wiederhergestellt. In
Italien
[* 2] werden die
Abgeordneten zur Deputiertenkammer
auch jetzt noch nach dem Listenskru
tinium gewählt. (S. auch
Wahl.)