dem Generalstab (Eisenbahnabteilung) unterstellte Behörden zur Leitung der Truppenbeförderung
auf Eisenbahnlinien, bestehen aus Offizieren und Eisenbahnbeamten, sind teilweise schon im Frieden vorhanden, teils beim Eintreten
einer Mobilmachung neu zu bilden.
bestehen im Deutschen Reiche zu Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Dresden, Elberfeld,
Erfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln, Königsberg i. Pr., Ludwigshafen, Magdeburg, München, Sachsenhausen, Straßburg i. E.;
sie stehen
unter Leitung von Eisenbahn-Linienkommissaren, in der Regel Stabsoffiziere. In Österreich wurde 1889 jedem Korpskommando sowie
dem Stationskommando in Triest ein Hauptmann als Eisenbahnlinienkommandant für die Truppenbeförderungen etc. zugeteilt.