Eifer
,
die lebhafte Äußerung des für einen Gegenstand gefaßten
Interesses, die als hervorleuchtende
Gewissenhaftigkeit
in Erfüllung öffentlicher
Pflichten zum Amtseifer
, als leidenschaftlich gesteigerter, falsche
Mittel für seine
Zwecke ergreifender
Eifer
zum blinden Eifer und, wenn mehrere Einen
Zweck mit gleicher Lebhaftigkeit verfolgen, zum Wetteifer
wird.