Leutnant
(franz. lieutenant, v. ital.
locotenente, »Stellvertreter«, abgeleitet), im
Mittelalter der vom
Hauptmann gewählte Stellvertreter desselben. Leutnant
des
Königs
(lieutenant du roi) hieß in
Frankreich der
Statthalter, als Stellvertreter des
Königs.
Lieutenant civil,
Titel des stellvertretenden Ziviloberrichters von
Paris
[* 2] (du châtelet); lieutenant criminel,
Kriminalrichter; lieutenant du
prévôt von
Paris, Stellvertreter des obersten
Kriminalrichters von
Paris, mit der ungefähren
Funktion des heutigen Polizeipräfekten.
Leutnant
der
Marschälle von
Frankreich ehemals
Titel des Vorsitzenden des militärischen Ehrengerichts. Leutnant
des
Wolfsjägermeisters (lieutenant de louveterie),
Titel derjenigen, welche gegen die Erlangung eines ausgedehntern
Jagdrechts
die Verpflichtung übernommen hatten, das zur Wolfsjagd erforderliche Gerät auf eigne
Kosten anzuschaffen und zu unterhalten.
Lord-Lieutenant (»Lord-Statthalter«) ist in
England der
Titel des obersten Verwaltungsbeamten und Milizkommandanten einer
Grafschaft
sowie des
Statthalters
(Vizekönigs) von
Irland. -
In den spätern Offizierkorps rangierte der Leutnant
wie jetzt
nach dem
Hauptmann oder
Rittmeister. 1672 erhielt in
Frankreich jede
Kompanie noch einen Sekonde- oder Sousleutnant
, was die
andern
Heere nachahmten. In der deutschen
Armee steht bei jeder
Kompanie, bez.
Eskadron ein
Premier- und mehrere
Sekondeleutnants.
Die
Marine besitzt Leutnants
zur
See und Unterleutnants
zur
See.