der persönliche
Ruf eines
Menschen.
Die Leumund
serforschung ist namentlich in Untersuchungssachen von Wichtigkeit,
da es für die Beurteilung der
Schuldfrage oft mit darauf ankommt, ob ein
Beschuldigter einen guten oder einen bösen Leumund
hat;
daher häufig Leumund
szeugen vernommen und regelmäßig Leumund
szeugnisse beigezogen werden.
(altdeutsch liumunt, nicht mit «Mund» zusammengesetzt, sondern
ein einheitliches Wort, das Ruf, Ruhm, Gerücht bedeutet), der Ruf, in welchem jemand steht, die Nachrede.
Die Leumund
serforschung, d. h. die Erörterung des bisherigen Lebenswandels eines Angeschuldigten
oder auch eines Zeugen und seines moralischen Charakters, ist ein wichtiger Akt des Untersuchungsprozesses. Schon das alte deutsche Recht
gab viel auf den guten oder übeln Ruf, der dem Angeklagten vorherging, und der Prozeß mit Tortur hieß später «richten auf
Leumund»
, d. h. auf Indizien. Auch im heutigen Strafprozeß werden mit dem Angeklagten und dessen Lebensgange genau bekannte Personen
als Leumund
szeugen vernommen. Die häufig angewendete Einforderung von Berichten der Ortsbehörden ist nur ein ungenügendes
Ersatzmittel, das jedoch im Vorverfahren zulässig ist. Im Hauptverfahren ist nach §. 255 der Deutschen Strafprozeßordnung
die Verlesung von Leumund
szeugnissen unstatthaft.