Leonhardt
,
Gerhard Adolf Wilhelm, preuß. Justizminister, geb. zu Hannover, [* 2] studierte in Göttingen [* 3] und Berlin [* 4] und trat 1837 in den hannöverschen Staatsdienst. Nach mehrjähriger Arbeit als Auditor beim Stadtgericht in Hannover und als Advokat daselbst ward er 1848 als Ministerialreferent im Justizministerium angestellt, 1852 Oberjustizrat, 1862 Generalsekretär im Justizministerium und Präsident der juristischen Prüfungskommission und erhielt 1865 das Portefeuille der Justiz.
Sein Werk waren die neuen
Gesetze über den
Zivil- und
Strafprozeß und die
Gerichtsorganisation. Nach dem
Sturz des
Königreichs
Hannover ward er im
Dezember 1866 Vizepräsident des
Oberappellationsgerichts in
Celle
[* 5] und erster
Präsident des
in
Berlin als höchste Gerichtsbehörde für die neuen
Provinzen errichteten
Oberappellationsgerichts. Am 16. Nov. d. J. ward er
zum
Kronsyndikus ernannt und in das
Herrenhaus berufen. Seine Ernennung zum
Minister folgte unmittelbar darauf (5. Dez.). Er bekleidete
diesen wichtigen
Posten fast zwölf Jahre.
Rasch stellte er das durch seinen Vorgänger erschütterte Vertrauen
in die Unparteilichkeit der
Gerichte wieder her. Nachdem er sodann ein Hypothekengesetz, die
Grundbuchordnung und ein
Gesetz
über die dingliche Belastung der
Grundstücke ausgearbeitet und zur
Annahme gebracht hatte, leitete er als
Präsident des Bundesratsausschusses
für das Justizwesen die Ausarbeitung des neuen deutschen
Strafgesetzbuchs und sodann die der drei großen
Gesetzentwürfe über die
Gerichtsverfassung, den
Strafprozeß und
Zivilprozeß und führte nach
Annahme derselben Ende 1876 die
neue
Gerichtsverfassung in
Preußen
[* 6] durch, so daß dieselbe ins
Leben treten konnte. Nachdem er den wegen
Kränklichkeit erbetenen
Abschied unter großen
Ehrenbezeigungen erhalten, starb er in
Hannover.
Von Leonhardts
Schriften sind hervorzuheben: »Kommentar über das Kriminalgesetzbuch für das
Königreich
Hannover« (Hannov.
1846-51, 2 Bde.);
»Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover« (3. Aufl., das. 1859-61, 3 Bde.; 4. Aufl. 1867);
»Zur Reform des Zivilprozesses in Deutschland« [* 7] (das. 1865).