Legitimisten
(franz. Légitimistes
), die Anhänger des Legitimitätsprinzips
(Legitimismus) oder »Gottesgnadentums«, d. h.
des
Grundsatzes, daß die
Landeshoheit ein gleich
Privatrechten vererbliches, vom Volkswillen unabhängiges
Recht sei;
speziell in Frankreich diejenige Partei, welche den ältern Zweig der Bourbonen als berechtigt zur Regierung anerkannte, im Gegensatz zu den Organisten. In Spanien [* 2] s. v. w. Karlisten.