Lebeau
(spr. loboh), Jean Louis Joseph, belg. Staatsmann, geb. zu Huy an der Maas, studierte in Lüttich [* 3] die Rechte, ward 1819 Advokat, trat als publizistischer Schriftsteller auf und trug als Mitredakteur des politischen Journals »Matthieu Laensberg« wesentlich zum Zustandekommen der Union zwischen der liberalen und der katholischen Opposition gegen die niederländische Regierung bei. Während der Revolution 1830 entwickelte eine große Thätigkeit für die Unabhängigkeit Belgiens und betrieb als Minister des Auswärtigen im zweiten Ministerium des Regenten vom eifrigst die Wahl des Prinzen von Koburg [* 4] zum König von Belgien. [* 5] Um jeden Verdacht persönlichen Eigennutzes zu entfernen, gab er gleichzeitig sein Portefeuille ab und war Mitglied der Kommission, die dem neuen König die Wahldokumente überbringen sollte, wurde aber unter König Leopold wieder Justizminister.
Nach den
Unruhen im
Monat April 1834 schied er aus dem
Ministerium und ward
Gouverneur von
Namur
[* 6] und 1839 außerordentlicher Gesandter
Belgiens beim
Deutschen
Bund. 1840 erhielt er wieder das
Ministerium des
Auswärtigen. Als die
Angriffe der katholischen
Partei
in den beiden
Kammern das
Ministerium immer heftiger bedrängten, der König aber eine
Auflösung der
Kammern
verweigerte, nahm Lebeau
mit fast sämtlichen Mitgliedern des
Kabinetts 1841 seine Entlassung. Als Kammermitglied sowie als
Publizist
aber fuhr er fort, die Prinzipien des Liberalismus der klerikalen
Partei gegenüber zu vertreten. Erst im
Herbst 1864 verzichtete
er infolge von Kränklichkeit auf seine Wiederwahl als Deputierter und starb in
Huy.