Laufendes
Gut, alle Taue in der Takelage eines Schiffs, welche dazu dienen, die Segel, Raaen und obern Teile der Masten und Stengen an ihren Platz zu bringen, daselbst zu halten und mit ihnen zu manövrieren.
Den Gegensatz dazu bildet das stehende Gut, wozu die Stütztaue der Masten und Stengen, nämlich Wanten (Stütztaue nach der Seite), Pardunen (nach achter) und Stagen (nach vorn), gerechnet werden.