Lattenarrest
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früher in Preußen [* 2] bis 1832 für gemeine Soldaten, seitdem nur für Festungssträflinge, zulässige Verschärfung der Arreststrafe, bei welcher der Fußboden der dunkeln Zelle [* 3] mit scharfkantigen, etwa 5 cm breiten Latten mit 3 cm weitem Abstand beschlagen war;
durch die Einführung des deutschen Militärstrafgesetzbuchs beseitigt.