Laterne
,
ein aus durchsichtigem oder durchscheinendem
Material gebildetes Gehäuse, in welchem eine
Kerze,
[* 2]
Lampe
[* 3] oder
Leuchtgas
[* 4] brennt. Man konstruiert Laternen
aus Glastafeln in metallenem
Gestell oder aus einer Glaskugel,
die eine genügend weite Öffnung hat, um die
Flamme
[* 5] bedienen zu können; auch benutzt man Laterne
ngläser von linsenförmiger
Gestalt, welche in der Mitte sehr stark sind, das
Licht
[* 6] konzentrieren und nicht leicht zerbrechen. Statt der Glastafeln werden
auch wohl
Horn- oder Glimmertafeln benutzt.
Die Gaslaternen
zur
Straßenbeleuchtung werden an der Innenseite des Deckels mit
Barytweiß gestrichen,
damit sie das
Licht möglichst vollständig gegen den Erdboden zurückwerfen. Blendlaternen
haben eine cylindrische Glaswand,
die mit einem leicht auseinander zu klappenden Blechmantel umgeben ist. Illuminationslaternen
bestehen aus mattem farbigen
Glas
[* 7] oder aus geöltem
Papier, welches bunt bemalt ist. Über
Sicherheitslampen s. d. -
Laternen
waren schon im frühen
Mittelalter im
Gebrauch. Man setzte ein
Licht, seltener eine kleine Öllampe in ein metallenes
Gestell, dessen Seitenflächen durch dünn geschabte Hornplatten oder durch
Glas- oder Kristallscheiben gebildet waren. Sie
dienten ebensowohl zum Handgebrauch wie zum Aufhängen in Wohnräumen, Hausgängen und auf
Schiffen als
Signale.
Hängelaternen
aus Schmiedeeisen wurden im 16. Jahrh. Gegenstand künstlerischer
Ausbildung und sind heute wieder (auch aus
Bronze)
[* 8] sehr beliebt geworden.