Landtag
,
die periodische Versammlung der Landstände (s. Volksvertretung).
Aber nicht bloß die
Repräsentativversammlung eines ganzen
Staats, welche in größern
Staaten in zwei
Kammern zerfällt, wird Landtag
genannt.
Man spricht
auch von
Provinziallandtagen (s.
Provinzialverfassung) und Kommunallandtagen
als den ständischen Vertretungen einzelner Landesteile.
In
Österreich
[* 2] ist der Landtag
(Landesvertretung, Landesversammlung) die parlamentarische
Volksvertretung eines einzelnen Kronlandes.