Landmarschall
(Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg [* 2] Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten;
auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall
) in manchen
preußischen
Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In
Österreich
[* 3] heißt der Vorsitzende
im niederösterreichischen und im galizischen
Landtag Landmarschall.