Längst
Leib
, längst
Gut, deutsches
Rechtssprichwort, welches besagen will, daß nach dem
System der allgemeinen ehelichen
Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte bis zu seinem
Tod oder seiner anderweiten Verehelichung im
Besitz des Gesamtvermögens verbleibt
, was sprichwörtlich auch so ausgedrückt wird: »der
Letzte macht die
Thür zu«. S.
Güterrecht der Ehegatten.