Kurĭatstimme,
Gesamtstimme, welche mehrere Stimmberechtigte zusammen abzugeben haben. So
gab es auf dem frühern deutschen
Reichstag im
Fürstenrat vier Kuriatstimmen
der gräflichen
Häuser (die fränkische, schwäbische, westfälische und wetterauische
Grafenbank) und zwei der
Prälaten, welche nicht als
Reichsfürsten eine
Virilstimme führten (die rheinische
und die schwäbische Prälatenbank). Im sogen. engern
Rate des frühern deutschen
Bundestags hatten nur die elf Groß- und
Mittelstaaten
»Virilstimmen«. Die Kleinstaaten waren gruppenweise zu Kuriatstimmen
vereinigt, z. B.
in der 12.
Kurie die großherzoglich und herzoglich sächsischen
Häuser, in der 13.
Braunschweig
[* 2] und
Nassau
etc., während bei den Beratungen im
Plenum jeder
Staat mindestens eine
Stimme hatte.