Kriegsehren
werden der
Besatzung einer eroberten
Festung
[* 2] durch die
Kapitulation gestattet und bestehen
in der
Regel darin, daß die
Truppen mit wehenden
Fahnen und klingendem
Spiel am
Sieger vorbei die
Festung verlassen dürfen. Zu
den Kriegsehren
gehört auch, daß
Offiziere gegen ihr
Ehrenwort, in dem
Feldzug nicht weiter aktiv thätig zu sein, in ihre
Heimat entlassen
werden, selbst wenn die
Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. als
Trauerparade, s.
Ehrenbezeigungen.