Kontraposition
in der Logik das Verfahren, durch welches ein bejahendes Urteil in ein verneinendes oder umgekehrt verwandelt wird, z. B.: alle Menschen sind sterblich - kein Unsterblicher ist ein Mensch.
Bleibt dabei (wie im vorigen
Beispiel) die
Quantität des
Urteils (dessen Allgemeinheit oder Partikularität) unverändert, so heißt die Kontraposition
einfach (simplex);
wird sie verändert, per accidens (vgl. Konversion).
Im
Handel nennt man Kontraposition
die
Deckung, die ein
Bankier dem andern bei Kreditwechseln
zu leisten gehalten ist.